ÜBERTHERAPIE AM LEBENSENDE – WEGWEISENDES GERICHTSURTEIL ZUR MAGENSONDE BEI DEMENZ

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Ein Arzt muss Schmerzensgeld zahlen, weil er einen schwerstkranken Patienten zu lange am Leben erhalten hat – und so das Leiden des Mannes unnötig verlängerte. Dieses Urteil fällte das Oberlandesgericht München wenige Tage vor Weihnachten. Ein Meilenstein im Medizinrecht, sagen einige Palliativmediziner, denn zum ersten Mal wurde gerichtlich festgestellt, dass es ein Kunstfehler sein kann, einem schwerstkranken Menschen eine Magensonde zu legen – nämlich dann, wenn sich der Zustand des Patienten dadurch in keiner Weise bessert.

WDR 5, Leonardo – Studiogespräch am 28.12.2017

Redaktion: Monika Kunze